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Verhalten bei Unfällen
Schauen, Denken, Handeln
Diese drei Maximen sollten Ihr Handeln bestimmen.
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Unfallstelle sichern, damit Folgeunfälle vermieden werden:
Warnblinklicht an allen beteiligten Fahrzeugen einschalten.
Das Warndreieck etwa 50 bis 100 Schritte von der Unfallstelle
entfernt gut sichtbar aufstellen.
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Polizei informieren. Sie kommt nicht bei Bagatellschäden,
also Fällen mit geringem Sach- und ohne Personenschäden.
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Bei Personenschäden zusätzlich Rettungsleitstelle 19222 anrufen und den
Unfallort so genau wie möglich mitteilen sowie die Anzahl der verletzten Personen.
Bis professionelle Hilfe eintrifft, die verletzten Personen beruhigen und Erste Hilfe leisten.
Daran denken, daß regelmäßig Fresh-up-Kurse für Führerscheininhaber besucht werden,
um im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können. Verkehrsunfälle gehören nämlich zum
Alltag auf Deutschlands Straßen. Solche Kurse werden zum Beispiel vom Deutschen
Roten Kreuz regelmäßig durchgeführt.
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Unfallgeschehen dokumentieren: Fotos von den Positionen der am Unfall
beteiligten Fahrzeuge fertigen. Darauf achten, daß auch die Umgebung mit
aufgenommen wird, weil dadurch später Experten die Unfallstelle anhand von
Lichtmasten, Verkehrsschildern oder Bäumen vermessen können. Die Schäden am
Fahrzeug mit möglichst großen Bildern festhalten.
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Alle wesentlichen Angaben über die Unfallbeteiligten, die Fahrzeuge, Art,
Verlauf und Folgen des Unfalls notieren. Namen und Adresse von Unfallzeugen
notieren. Keine Erklärungen zur Schuldfrage abgeben, weil damit unter Umständen
der Versicherungsschutz gefährdet wird.
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Bei Reparaturkosten über der Bagatellgrenze die genaue Schadenhöhe durch einen
Gutachter ermitteln lassen. Die Bagatellgrenze liegt je nach Region, in der sich
der Unfall ereignete, zwischen € 750 und € 1500. Bei alleinigem Verschulden des
Unfallverursachers muß dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen
übernehmen.
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Einen Rechtsanwalt mit der Unfallregulierung beauftragen: Bei alleinigem
Verschulden des Unfallverursachers muß dessen Haftpflichtversicherung die
Kosten des Rechtsanwaltes als Teil des Schadens übernehmen. Die Einschaltung des
Rechtsanwaltes ist sinnvoll, weil er weiß, welche Positionen der Geschädigte
geltend machen kann und die Versicherungen dann auch zügiger regulieren, weil
diese wissen, daß bei eindeutiger Haftungslage und zögerlicher Regulierung ein
gerichtliches Verfahren mit weiteren Kosten droht.
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